Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 Vom 19. Mai 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 19.05.2020
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2020, 361
Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Art. 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet die Staatskanzlei:
§ 1Für das Studienjahr 2021/2022 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: Studiengang WS 2021/2022 SS 2022 1. Medizin 279 0 2. Zahnmedizin 26 0 3. Pharmazie 135 0
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Art. 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet die Staatskanzlei:
§ 1Für das Studienjahr 2020/2021 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: Studiengang WS 2020/2021 SS 2021 1. Medizin 290 0 2. Zahnmedizin 27 0 3. Pharmazie 136 0
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.