Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 Vom 7. Dezember 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 07.12.2019
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2019, 1063
Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752)[1] verordnet die Staatskanzlei:
§ 1Für das Sommersemester 2020 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: 1. Medizin 0 2. Zahnmedizin 0 3. Pharmazie 33
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.