HSchulZulStiftV SL 2020 · Saarland

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 Vom 7. Dezember 2019

Ausfertigungsdatum:
07.12.2019
Fundstelle:
Amtsblatt I 2019, 1063
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HSchulZulStiftV

Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752)[1] verordnet die Staatskanzlei:

§ 1

§ 1Für das Sommersemester 2020 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: 1. Medizin 0 2. Zahnmedizin 0 3. Pharmazie 33

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.