Gesetz über die Aufwandsentschädigung für den Vorsitz in der Härtefallkommission Vom 17. März 2005*
- Ausfertigungsdatum:
- 17.03.2005
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2005, 486
Die oder der Vorsitzende der Härtefallkommission und die oder der stellvertretende Vorsitzende erhalten eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung. Die Höhe bestimmt die Landesregierung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.