HFKommVorsEntschG SL · Saarland

Gesetz über die Aufwandsentschädigung für den Vorsitz in der Härtefallkommission Vom 17. März 2005*

Ausfertigungsdatum:
17.03.2005
Fundstelle:
Amtsblatt 2005, 486
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HFKommVorsEntschG

Die oder der Vorsitzende der Härtefallkommission und die oder der stellvertretende Vorsitzende erhalten eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung. Die Höhe bestimmt die Landesregierung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.