---
title: "HeizkostenVZustG SL — Gesetz Nr. 1778 über Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung Vom 20. Juni 2012[1]"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/heizkostenvzustgsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HeizkostenVZustGSLrahmen"
updated: "2026-05-13T16:22:26+00:00"
---

# HeizkostenVZustG SL — Gesetz Nr. 1778 über Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung Vom 20. Juni 2012[1]

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 20.06.2012
*Fundstelle:* Amtsblatt I 2012, 460


### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

### § 2 — Einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

§ 2 Einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist(1) Das Verfahren nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung kann über eine einheitliche Stelle im Sinne des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland abgewickelt werden. Es gelten die Bestimmungen zum Verfahren über eine einheitliche Stelle nach § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes.(2) Das Verfahren nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen abzuwickeln. Diese Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

### § 1 — Zuständige Behörde

§ 1 Zuständige BehördeDas Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für die Bestätigung von sachverständigen Stellen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250).

---

— Gesetz Nr. 1778 über Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung Vom 20. Juni 2012[1]
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HeizkostenVZustGSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
