Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.12.2010
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2010, 1522
Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer
§ 1 Steuersatz bei der GrunderwerbsteuerDer Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer beträgt ab 1. Januar 2015 6,5 Prozent für Rechtsvorgänge, die sich auf ein im Saarland belegenes Grundstück beziehen.
Anwendungsbereich
§ 2 AnwendungsbereichDer Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 verwirklicht werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.