GlüStVtrG SL 2021 · Saarland

Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) Vom 14. April 2021

Ausfertigungsdatum:
14.04.2021
Fundstelle:
Amtsblatt I 2021, 1118
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GlüStVtrG

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Juni 2021 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. August 2021 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDas Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.