GeolLAmtEinglV SL · Saarland

Verordnung über die Eingliederung des Geologischen Landesamtes in das Landesamt für Umweltschutz Vom 27. Juli 1993

Ausfertigungsdatum:
27.07.1993
Fundstelle:
Amtsblatt 1993, 654
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GeolLAmtEinglV

Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) vom 2. Juli 1969 (Amtsbl. S. 445), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 1992 (Amtsbl. S. 594), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1 Das Geologische Landesamt wird in das Landesamt für Umweltschutz eingegliedert.

§ 2

§ 2 Die Aufgaben des Geologischen Landesamtes werden künftig von dem Landesamt für Umweltschutz wahrgenommen.

§ 3

§ 3 Die in Gesetzen und Rechtsverordnungen dem Geologischen Landesamt zugewiesenen Zuständigkeiten gehen mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung auf das Landesamt für Umweltschutz über.

§ 4

§ 4 Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.