Verordnung zur Durchführung des Geologiedatengesetzes - Geologiedatengesetzdurchführungsverordnung - Vom 5. November 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 05.11.2021
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2021, 2474
Aufgrund des § 38 Absatz 1 Nummer 2 des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) verordnet die Landesregierung:
Anwendungsbereich des Geologiedatengesetzes
§ 1 Anwendungsbereich des GeologiedatengesetzesDer Anwendungsbereich des Geologiedatengesetzes erstreckt sich nicht auf geologische Daten aus Bohrungen, Baugrunduntersuchungen oder Rammkernsondierungen, die jeweils lediglich eine Tiefe von bis zu 10 Metern erreichen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.