Verordnung über die Bereitstellung offener Geobasisdaten (GeobasisdatenBereitstellungsVO) Vom 2. September 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 02.09.2024
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2024, 710
AnlageAnlage - Offene Geobasisdaten Lfd. Nr. Geobasisdaten Bereitstellungsaktualität Datenformat/Schnittstelle 1 ALKIS-Bestandsdaten (ohne Eigentümer) halbjährlich NAS, Shape, Geodienste 2 Hauskoordinaten (HK) halbjährlich Abgabestandard HK, Geodienste 3 Hausumringe (HU) halbjährlich Abgabestandard HU, Geodienste 4 Digitale Topographische Karten (DTK5, 25, 50, 100) jährlich GeoTIFF, Geodienste 5 Digitales Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) halbjährlich NAS, Shape, Geodienste 6 Digitales Geländemodell (DGM1) Aufnahmezyklus Abgabestandard DGM, Geodienste 7 Digitales Oberflächenmodell (DOM) Aufnahmezyklus Abgabestandard DOM, Geodienste 8 Bildbasiertes digitales Oberflächenmodell (bDOM) Aufnahmezyklus Abgabestandard bDOM, Geodienste 9 Laserscan Rohdaten (LiDAR) Aufnahmezyklus Abgabestandard LiDAR 10 3D-Gebäudemodelle (LOD2) halbjährlich Abgabestandard LOD, Geodienste 11 True Orthophotos (TrueDOP) Aufnahmezyklus GeoTIFF RGBI, Geodienste 12 AFIS-Datensätze halbjährlich NAS, Geodienste 13 Sapos HEPS Echtzeitdatenstrom RTCM/NTRIP-Caster 14 Sapos GPPS tagesaktuell RINEX
Aufgrund des § 31 Absatz 1 Nummer 8 des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 16. Oktober 1997 (Amtsbl. S. 1130), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 650), verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Bereitstellung und Nutzung offener Geobasisdaten
§ 1 Bereitstellung und Nutzung offener Geobasisdaten(1) Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung stellt offene Geobasisdaten bereit.In der Anlage zu dieser Verordnung sind festgelegt- Art der offenen Geobasisdaten,- Bereitstellungsaktualität,- Datenformat/Schnittstellen.(2) Die offenen Geobasisdaten werden in maschinenlesbaren Datenformaten über öffentlich zugängliche Netze zum automatisierten Abruf bereitgestellt.(3) Die Bereitstellung der offenen Geobasisdaten erfolgt unter der Lizenz „Datenlizenz Deutschland: Namensnennung, Version 2.0 | (dl-de/by-2-0)“ und der Namensnennung des Rechteinhabers und Bereitstellers „© GeoBasis DE/LVGL-SL (Jahr)“.
Sachliche Kostenfreiheit
§ 2 Sachliche Kostenfreiheit(1) Der automatisierte Abruf nach § 1 Absatz 2 und die Nutzung der offenen Geobasisdaten sind kostenfrei.(2) Auf Antrag kann eine individuelle Bereitstellung offener Geobasisdaten erfolgen. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung entscheidet über Art, Umfang und Höhe des kostenpflichtigen Arbeitsaufwands.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.