GemMahnGStVSL/RPG SL 2005 · Saarland

Gesetz Nr. 1563 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinsamen MahngerichtsVom 23. Februar 2005

Ausfertigungsdatum:
23.02.2005
Fundstelle:
Amtsblatt 2005, 386
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in Saarbrücken am 10. Dezember 2004 vom Saarland unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen.*

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.