GedStNBremmAÜV SL · Saarland

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge, der Instandhaltung und Instandsetzung verwaister jüdischer Friedhöfe und der Gedenkstätte „Ehemaliges Gestapo-Lager Neue Bremm“ auf das Landesamt für Soziales Vom 7. Februar 2014

Ausfertigungsdatum:
07.02.2014
Fundstelle:
Amtsblatt I 2014, 43
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GedStNBremmAÜV

Aufgrund des § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Gräbergesetzes:

§ 1

Aufgabenübertragung

§ 1 Aufgabenübertragung Dem Landesamt für Soziales werden folgende Aufgaben übertragen: 1. die Kriegsgräberfürsorge nach dem Gräbergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98) in der jeweils geltenden Fassung, 2. die Instandhaltung und Instandsetzung der verwaisten jüdischen Friedhöfe im Saarland, 3. die Instandhaltung und Instandsetzung der Gedenkstätte „Ehemaliges Gestapo-Lager Neue Bremm“.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.