GebVerzVwFHSchulV SL · Saarland

Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung Vom 16. März 2016

Ausfertigungsdatum:
16.03.2016
Fundstelle:
Amtsblatt I 2016, 242
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage GebVerzVwFHSchulV

Anlage Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung (FHSV) Tabelle A Anmietung von Räumen der Fachhochschule für Verwaltung (externe Nutzung) Raumkosten für drei Raumkategorien/Woche/Tag Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal Liegenschaftspauschale Ausstattungspauschale Verwaltungspauschale Betreuungspauschale 65 m2 180 m2 90 m2 Woche 320,00 Euro 570,00 Euro 660,00 Euro Tag 130,00 Euro 180,00 Euro 230,00 Euro Tabelle B Teilnahme an Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Polizeiliche Fortbildung durch Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst im Saarland angehören (externe Teilnehmer) Inhalt Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal 65 m2 180 m2 90 m2 Seminargruppe 1 (Tagesseminar ohne Verpflegung) Raumkosten Summe 60,00 Euro 65,00 Euro 70,00 Euro Seminargruppe 2 (Tagesseminar mit Verpflegung) Raumkosten Summe 85,00 Euro 90,00 Euro 95,00 Euro Seminargruppe 3 (Mehrtagesseminar mit Verpflegung und Übernachtung) Raumkosten Summe 125,00 Euro 130,00 Euro 135,00 Euro An- und Abreisetag werden als ein Seminartag berechnet. Tabelle C Teilnahme an Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Allgemeine Fortbildung durch Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst im Saarland angehören (externe Teilnehmer) Inhalt Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal 65 m2 180 m2 90 m2 Tagesseminar, Referent verwaltungsintern Raumkosten, Personalkosten Summe 75,00 Euro 80,00 Euro 85,00 Euro Tagesseminar, Referent verwaltungsextern Raumkosten, Personalkosten Summe 70,00 Euro 75,00 Euro 80,00 Euro Tabelle D Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Allgemeine Fortbildung auf Anfrage von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Saarland mit Teilnahmebeschränkung auf deren Beschäftigte (Inhouseschulungen) Inhalt Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal 65 m2 180 m2 90 m2 Inhouseschulung, Referent verwaltungsintern Raumkosten, Personalkosten Summe 1.210,00 Euro 1.260,00 Euro 1.310,00 Euro Inhouseschulung, Referent verwaltungsextern Raumkosten, Personalkosten Summe 430,00 Euro 480,00 Euro 530,00 Euro

Eingangsformel GebVerzVwFHSchulV

Auf Grund des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530),[1] in Verbindung mit § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung vom 27. Februar 1980 (Amtsbl. S. 449), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (Amtsbl. I S. 1375),[2] verordnet das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa:

§ 1

Gebühren

§ 1 Gebühren Für Amtshandlungen und die Nutzung der Einrichtungen der Fachhochschule für Verwaltung werden Gebühren nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 2

Bemessungsgrundsätze

§ 2 Bemessungsgrundsätze Die Gebühren werden nach Wochen, Tagen oder Halbtagen bemessen. Die hierfür angesetzte volle Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die Inanspruchnahme nur während eines Teils des jeweils angesetzten Zeitraums erfolgt.

§ 3

Festsetzung der Gebühr

§ 3 Festsetzung der Gebühr Die Gebühren werden von der Fachhochschule für Verwaltung auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland und dieser Verordnung erhoben. Im Rahmen von Kooperationen, insbesondere bei der Erklärung von Gegenseitigkeit, kann die Fachhochschule für Verwaltung Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dieser Verordnung treffen.

§ 4

Inkrafttreten

§ 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.