GebVerzV SL · Saarland

Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses Vom 14. Juli 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1984

Fundstelle:
Amtsblatt 1984, 381
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. August 1964 in Kraft.

Anlage GebVerzV

AnlageAllgemeines Gebührenverzeichnis (GebVerz)Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/sl/d1ce9600-56ea-4e28-a309-701883262396-2013-1-1gebvzv27.pdf

Eingangsformel GebVerzV

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Das dieser Verordnung als Anlage beigefügte Allgemeine Gebührenverzeichnis (GebVerz) wird hiermit erlassen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.