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title: "GebVerzFwSchulV SL — Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Feuerwehrschule des Saarlandes Vom 17. Dezember 2019"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/gebverzfwschulvsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-GebVerzFwSchulVSLrahmen"
updated: "2026-05-13T16:15:58+00:00"
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# GebVerzFwSchulV SL — Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Feuerwehrschule des Saarlandes Vom 17. Dezember 2019

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 17.12.2019
*Fundstelle:* Amtsblatt I 2020, 68


### Anlage: — Besonderes Gebührenverzeichnis Feuerwehrschule des Saarlandes

Anlage:Besonderes Gebührenverzeichnis Feuerwehrschule des SaarlandesLehrgangsgebühren Pos. Lehrgangsbezeichnung Tagessatz gerundet Euro/d Lehrgangsgebühr Euro 1 Führungsausbildung 1.1 Gruppenführer 92,00 920,00 1.2 Zugführer 91,00 910,00 1.3 Verbandsführer 98,00 490,00 1.4 Führen im ABC-Einsatz 100,00 1.000,00 1.5 Einführung in die Stabsarbeit 98,00 490,00 1.6 Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst 3.600,00 2 Technische Ausbildung 2.1 TH I/1 96,00 96,00 2.2 TH I/2 97,00 194,00 2.3 TH I/5 98,00 490,00 2.4 Patientengerechtes Retten 112,00 336,00 2.5 Atemschutzgerätewarte 104,00 520,00 2.6 Gerätewarte 99,00 495,00 2.7 ABC-Einsatz 96,00 960,00 3 Brandsimulationsanlage 3.1 Vorbereitung Brandbekämpfung 251,00 3.2 Aufbaulehrgang Brandbekämpfung 167,00 167,00Gebühren für Personal- und Gerätbereitstellung Pos. Personal Kosten je Stunde Euro/h 1 Mittlerer Dienst 43,00 2 Gehobener Dienst 55,00 3 Höherer Dienst 73,00 Pos. Personal Kosten je Stunde Euro/h 1 Löschfahrzeug 87,00 2 Wechselladerfahrzeug 49,00 3 Abrollbehälter TCS 75,00 4 Abrollbehälter Pumpenprüfstand 75,00ÜbernachtungskostenSofern Lehrgangs- und Seminarteilnehmerinnen oder Lehrgangs- und Seminarteilnehmer, die nicht einer saarländischen kommunalen Feuerwehr angehören, an der Feuerwehrschule des Saarlandes übernachten, fallen Übernachtungskosten in Höhe von 7,00 Euro pro Übernachtung an.

### Eingangsformel GebVerzFwSchulV

Aufgrund des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), in Verbindung mit § 11 Absatz 2 der Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes vom 11. September 2017 (Amtsbl. I S. 431) verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa:

### § 1 — Gebühren

§ 1 GebührenFür Amtshandlungen und die Nutzung der Einrichtungen der Feuerwehrschule des Saarlandes werden Gebühren nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.

### § 2 — Bemessungsgrundsätze

§ 2 BemessungsgrundsätzeDie Gebühren werden nach Lehrgängen, Wochen oder Tagen bemessen. Die dafür angesetzte volle Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Inanspruchnahme nur während eines Teils des jeweils angesetzten Zeitraums erfolgt.

### § 3 — Festsetzung der Gebühren

§ 3 Festsetzung der GebührenDie Gebühren werden von der Feuerwehrschule des Saarlandes auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland und dieser Verordnung erhoben. Im Rahmen von Kooperationen, insbesondere bei der Erklärung von Gegenseitigkeit, kann die Feuerwehrschule des Saarlandes Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dieser Verordnung treffen. Die Feuerwehrschule des Saarlandes wird ermächtigt neu angebotene Seminare und Lehrgänge basierend auf dem Berechnungsmodell der in der Anlage aufgeführten Lehrgangsgebühren in das Gebührenverzeichnis aufzunehmen und in Rechnung zu stellen.

### § 4 — Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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— Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Feuerwehrschule des Saarlandes Vom 17. Dezember 2019
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-GebVerzFwSchulVSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
