Gesetz Nr. 982 über die Funktionalreform Vom 5. Dezember 1973
- Ausfertigungsdatum:
- 05.12.1973
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1974, 33
Artikel 1Zur Änderung von Zuständigkeiten werden folgende Gesetze erlassen:
Artikel 2(entfallen)
Artikel 3 [13]Ist in Rechtsvorschriften der Landrat des Kreises Saarbrücken für zuständig erklärt worden, so gehen diese Zuständigkeiten auf die Stadt Saarbrücken über.
Artikel 4(vollzogen) [14]
Artikel 5Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG -) in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.