FunktRefG SL · Saarland

Gesetz Nr. 982 über die Funktionalreform Vom 5. Dezember 1973

Ausfertigungsdatum:
05.12.1973
Fundstelle:
Amtsblatt 1974, 33
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Zur Änderung von Zuständigkeiten werden folgende Gesetze erlassen:

Artikel

Artikel 2(entfallen)

Artikel

Artikel 3 [13]Ist in Rechtsvorschriften der Landrat des Kreises Saarbrücken für zuständig erklärt worden, so gehen diese Zuständigkeiten auf die Stadt Saarbrücken über.

Artikel

Artikel 4(vollzogen) [14]

Artikel

Artikel 5Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG -) in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.