Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf das Landesamt für Finanzen Vom 28. September 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 28.09.2004
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2005, 229
Aufgrund des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften[1] vom 23. Mai 2001 (Amtsbl. S. 937) verordnet das Ministerium für Umwelt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:
§ 1 (1) Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 folgende Aufgabe übertragen - die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, die im Rahmen der Gewährung von Geldleistungen (Bezüge, Vergütung, Lohn, Beihilfen und Unfallfürsorge) an Landesbedienstete entstehen. (2) Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, das Ministerium für Umwelt in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.