Verordnung zur Übertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 347 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 11. November 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 11.11.2008
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2008, 1868
Auf Grund des § 347 Absatz 6 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 347 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden auf das Ministerium der Justiz übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.