FernUStVtrÄndG SL · Saarland

Gesetz Nr. 1287 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 Vom 8. April 1992

Ausfertigungsdatum:
08.04.1992
Fundstelle:
Amtsblatt 1992, 574
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Dem am 4. Dezember 1991 von den Regierungschefs der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen unterzeichneten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 wird zugestimmt.

§ 2

§ 2 Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

§ 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.[1] (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch das Ministerium für Bildung und Sport bekannt zu machen. [2]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.