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Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre (AM 15-Verordnung) Vom 16. September 2020

Ausfertigungsdatum:
16.09.2020
Fundstelle:
Amtsblatt I 2020, 916
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FeKlAMMindAltHV

Aufgrund des § 6 Absatz 5a Satz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM wird auf 15 Jahre herabgesetzt.

§ 2

§ 2Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6 Absatz 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes wird auf das für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständige Ministerium übertragen.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.