Verordnung über die Eingliederung des Finanzamts Blieskastel in das Finanzamt Homburg Vom 6. Juni 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 06.06.1995
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1995, 726
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 [1] in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) vom 2. Juli 1969 (Amtsbl. S. 445), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Dezember 1994 (Amtsbl. 1995 S. 94), verordnet die Landesregierung:
§ 1 Mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wird das Finanzamt Blieskastel in das Finanzamt Homburg eingegliedert. Gleichzeitig gehen die Zuständigkeiten des Finanzamts Blieskastel auf das Finanzamt Homburg über.
§ 2 Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.