Verordnung über die Bestimmung der zentralen Behörde nach den Europäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken und die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland Vom 23. November 1981
- Ausfertigungsdatum:
- 23.11.1981
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1981, 858
Auf Grund der §§ 1 und 7 des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 20. Juli 1981 (Bundesgesetzbl. I S. 665) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 2. Juli 1969 (Amtsbl. S. 445), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 1979 (Amtsbl. S. 147), verordnet die Landesregierung:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.