Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit nach der ErnährungswirtschaftsmeldeverordnungVom 13. Oktober 1976
- Ausfertigungsdatum:
- 13.10.1976
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1976, 1130
Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 2. Juli 1969 (Amtsbl. S. 445), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1048 vom 6. Juli 1976 (Amtsbl. S. 702), verordnet die Landesregierung zur Ausführung des § 4 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3674) in ihrer jeweils geltenden Fassung:
§ 1Zuständige Behörde für die Meldungen gemäß § 4 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung ist das Ministerium für Umwelt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.