EGoServSaarAufgÜV SL · Saarland

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH Vom 11. Dezember 2019

Ausfertigungsdatum:
11.12.2019
Fundstelle:
Amtsblatt I 2020, 124
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) Für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen wird der eGo-Service-Saar GmbH die Aufgabe übertragen, als Identifizierungsdiensteanbieter eine Infrastrukturkomponente für die Identifizierung mittels des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes und nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes zur behördenübergreifenden Nutzung bereitzustellen und zu betreiben.(2) Die eGo-Service-Saar GmbH unterrichtet die zuständige oberste Landesbehörde fortlaufend über ihre Aufgabenwahrnehmung. § 5 des Gesetzes über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren bleibt unberührt. Verwaltungsakte sind in diesem Zusammenhang nicht zu erlassen.

Eingangsformel EGoServSaarAufgÜV

Aufgrund des § 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren vom 7. Februar 2007 (Amtsbl. S. 742), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 790), verordnet die Landesregierung:

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.