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title: "Gesetz Nr. 2091 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr -) Vom 7. Dezember 2022"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-eGBRStVtrGSLrahmen"
updated: "2026-05-13T17:09:35+00:00"
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# Gesetz Nr. 2091 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr -) Vom 7. Dezember 2022

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 07.12.2022
*Fundstelle:* Amtsblatt I 2022, 1427


### Eingangsformel eGBRStVtrG

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

### § 1 — Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr -) wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 11 Absatz 1 Satz 2 am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Sitzlandes hinterlegt wird.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2InkrafttretenDas Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz Nr. 2091 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr -) Vom 7. Dezember 2022
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-eGBRStVtrGSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
