DtLuxSchulAbkG SL · Saarland

Gesetz Nr. 1617 über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule Vom 25. April 2007

Ausfertigungsdatum:
25.04.2007
Fundstelle:
Amtsblatt 2007, 1194
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 (1) Dem am 4. Dezember 2006 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule wird zugestimmt. Das Abkommen wird in der Anlage mit dem zugehörigen Finanzprotokoll veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch die Staatskanzlei bekannt zu machen.

Artikel

Artikel 2 (Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 3 Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung, Artikel 2 am 1. August 2007 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.