Gesetz Nr. 1617 über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule Vom 25. April 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 25.04.2007
- Fundstelle:
- Amtsblatt 2007, 1194
Artikel 1 (1) Dem am 4. Dezember 2006 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule wird zugestimmt. Das Abkommen wird in der Anlage mit dem zugehörigen Finanzprotokoll veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch die Staatskanzlei bekannt zu machen.
Artikel 2 (Änderungsanweisungen)
Artikel 3 Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung, Artikel 2 am 1. August 2007 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.