Gesetz Nr. 1319 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ und zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag Vom 22. September 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 22.09.1993
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1993, 989
Artikel 1 (1) Den am 17. Juni 1993 unterzeichneten Staatsverträgen über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ und über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - wird zugestimmt. (2) Die Staatsverträge werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Die Staatsverträge treten am 1. Januar 1994 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.