Verwaltungsvereinbarung über die Umgebungsüberwachung des Kernkraftwerks Cattenom Vom 27. September 1983
- Ausfertigungsdatum:
- 27.09.1983
- Fundstelle:
- GMBl. 1983, 281
TLD - Messpunkte des Messnetzes KKW Cattenom in Rheinland-Pfalz
Anhang ITLD[8] - Messpunkte des Messnetzes KKW Cattenom in Rheinland-Pfalz MP-Nr. Lagebeschreibung, Ort Gauß-Krüger-Koordinaten 1 Spieß-Berg Hinter Nittel Richtung Metz; ca. 200 m hinter km-Stein 23 rechts herunter an die Bahn. Das 6. Strommastpaar der Bahn von der Bahnüberführung stromaufwärts, 20 m weiter, rechts im Gebüsch. 25 31 10/54 99 90 2 Schwarzfeld Aus Söst Richtung Onsdorf. Nach Ortsausgang Kreuzung links abbiegen, bis Straßengabel fahren, Nittel und Kölig beschildert, gegenüber in Waldweg bis zum Schlagbaum fahren. Dosimeter ca. 15 m links im Wald. 25 33 30/55 00 10 3 Kümmern Kümmern Richtung Onsdorf. Am Waldanfang in der Spitzkehre links in den Feldweg einfahren. Nach ca. 50 m etwa 15 m weit im Wald. 25 35 20/55 00 30 4 Mees Knittel-Rehlingen Richtung Mees, ca. 300 m hinter dem Ort ist eine Hütte rechts des Weges. Nach ca. 100 m ein einzelner großer Obstbaum (rechts). 25 31 30/54 98 30 5 Nieder-Söst Aus Wincheringen Richtung Nieder-Söst. Auf Höhe der Ortschaft rechts abbiegen. Nach ca. 200 m links kleines Wochenendgrundstück. Messpunkt: Baum ca. 25 m rechts der Straße. 25 33 30/54 98 10 6 Fisch Fisch in Richtung Saarburg. Vor dem Sportplatz links in Waldweg einbiegen und bis 1. Wegekreuzung fahren. Vor der Kreuzung 20 m links im Wald am Baum. 25 35 70/54 98 10 7 Triesch-Berg Wincheringen-Bahnhof Richtung Nennig (ca. 700 m). An einem Schmelzwassereinlauf (erkennbar am Metallgeländer) im Gebüsch an einem Baum, links vom Eisengeländer ca. 50 m von der Straße entfernt. 25 29 10/54 96 20 8 Wincheringen Bilzingen nach Wincheringen. Im Ort Petersbergstraße links einbiegen Messpunkt ca. 100 m hinter Wasserhochbehälter, links am Obstbaum. 25 31 10/54 96 10 9 Am Kockenberg Körrig nach Bilzingen, ca. 200 m vor Ortseingang, 50 m hinter Abfahrt nach, Fisch, km-Stein 9/4 rechts am größten Obstbaum. 25 33 10/54 96 00 10 Körrig Von Kahren nach Körrig. Im Ort gleich rechts bis hinter dem Bach, dann Feldweg links bis zum ersten großen Baum auf der linken Seite. 25 34 70/54 95 80 11 Kahren Kahren Richtung Saarburg. Nach ca. 500 m (erste Kurve im Wald) bei km-Stein 4 links von der Straße auf dem Baum. 25 37 20/54 95 90 12 Saarburg Aus Kahren Richtung Saarburg. Bei einem Ford-Betrieb kommt man auf die Hauptstraße, die man rechts einfährt. Dann links dem Schild Campingplatz folgen. Am Ende des Weges rechts am Waldrand ca. 50 m links an einer Lärche. 25 39 10/54 95 70 13 Helfantermühle B 419 aus Wincheringen Richtung Palzem. Am Ende der Straßenkehre Helfantermühle links in den Weg einbiegen. Dosimeter nach etwa 150 in links auf einem Baum an einer Wegegabel. 25 28 90/54 93 80 14 Lohr Helfant Richtung Südlingen. In der ersten leichten Linkskurve links abbiegen. Im Wäldchen "Lohr" rechts abbiegen. Am Ende des Weges auf einem der letzten Bäume ca. 20 m rechts im Wald. 25 31 10/54 94 20 15 Rommelfangen Rommelfangen Richtung Körrig. Hinter dem Ortsausgang erster Feldweg rechts. Nach ca. 300 m auf dem zweiten großen Baum rechts auf der Wiese hängen die Dosimeter. 25 33 40/54 94 10 16 Merzkirchen Merzkirchen-Porz, Richtung Merzkirchen. 500 m nach Ortsausgang ausgebautem Feldweg rechts folgen bis auf die Hügelkuppe. Am Wiesenrand rechts in der Gebüschgruppe auf einem Kirschbaum. 25 35 30/54 94 10 17 Müller-Berg Trassem Richtung Saarburg, vor Ortsende in die Schulstraße einfahren (Karte zum Müller-Berg). Am Parkplatz vorbei endet der Weg auf einer Waldlichtung. Rechts stehen zwei Eichenbäume. 25 37 40/54 94 10 18 Perdenbach Trassem Richtung Saarburg; Brückenstraße rechts abbiegen. In Perdenbach in die Mühlenstraße einfahren und nach ca. 80 m rechts und nach weiteren ca. 600 m am Waldrand dem nur für Forstwirtschaft freien Weg folgen bis an eine lichtere Stelle, hinter der ein Feld zu sehen ist. An den großen Bäumen links mit einem Übergang zum Feld sind die Dosimeter. 25 38 90/54 94 00 19 Kirten Aus Taben-Rodt nach Serrig. Den Ort durchfahren und vor der Bahnunterführung in die Saarsteinstraße einbiegen. Am Ende der Straße rechts auf der Wiese der dritte Obstbaum. 25 41 40/54 94 00 20 Palzem B 419 hinter Palzem in Richtung Nennig, kurz hinter dem Ortseingang an den letzten Häusern links fahren, an den Fischteichen vorbei bis an die Weinberge. Links im Waldstreifen. 25 27 80/54 91 90 21 Kretenbusch Palzem Richtung Dilmar. Etwa 2 km, kurz nach Ende einer S-Kurve, bei dem 2. km-Stein mit der Nr. 1 links in den Wald fahren. Nach ca. 50 m am letzten Buchenbaum vor der Fichtenschonung. 25 29 20/54 92 00 22 Löschenkopf Dilmar Richtung Merzkirchen. Etwa 1,8 km hinter Dilmar steht links ein Gedenkstein an der Straße. Etwa 50 m rechts im Wald am Baum. 25 31 50/54 92 10 23 Kahlen-Berg Dittlingen Richtung Beuren. Etwa 1,2 km hinter Dittlingen links am Waldrand den Weg einfahren. Am Ende des geteerten Weges an einem Baum rechts. 25 33 10/54 91 80 24 Rosen-Berg Aus Trassem kommend in Meurich an der Telefonzelle rechts abbiegen. Geteertem Weg bis etwa 200 m hinter dem letzten Haus folgen. Im Gebüsch nach etwa 50 m auf einem Kirschbaum. 25 35 50/54 91 90 25 Rod Trassem Richtung Meurich-Kirf. Nach 1 km ist links ein Parkplatz. Am Parkplatz vorbei nach ca. 50 m rechts den Feldweg einbiegen. Etwa 20 m Waldspitze vorbei an einer Buche. 25 37 00/54 92 30 26 Preußisch-Kupp Aus Trassem B 51 nach Süden ca. 1 km bis hinter den Serpentinenkurven (an Bachbrücke). Feldweg links ca. 500 m, Obstbäume auf rechter Seite, ca. 200 m vor einem Umspannhäuschen. 25 39 30/54 91 90 27 Kastel-Staadt In Kastel-Staadt Richtung Ehrenfriedhof. Hinter dem Friedhof mit Kapelle auf dem größten Baum am Rand des Abhangs hängen die Dosimeter. 25 41 30/54 92 40 28 Hamm Aus Serrig nach Taben. Die Saar überqueren und Sackgasse nach Taben-Hamm fahren. Nach ca. 300 m links der Straße vor Ortseingang an einem großen Baum ist der Messpunkt. 25 43 30/54 92 20 29 Ehringer Berg Beuren in Richtung Kirf. Nach ca. 1,5 km rechts die Römerstraße (laut Karte) einbiegen. Am Ende der geteerten Straße ist ein Grillplatz. Hinter dem Grillplatz ca. 50 m vor Ende des Gebüsches rechts auf einem Kirschbaum. 25 33 40/54 90 00 30 Kirf Kirf Richtung Kollesleuken. Ersten Feldweg rechts einfahren, über den Bach bis zur Waldspitze. Am Bienenhaus vorbei bis zur Waldspitze. Nach ca. 30 m auf einer Lärche links. 25 35 50/54 90 00 31 Kollesleuken In Kollesleuken in der 90-Kurve den Feldweg einfahren. Am Bauernhof vorbei ca. 30 m nach Waldanfang dicke Eiche links des Weges. 25 37 40/54 90 20 32 Kalköfen B 51 nach Freudenburg. Am Ortsanfang links Richtung Rodt. Nach ca. 800 m asphaltierten Feldweg links bis zur Schranke fahren. Rechts auf den letzten Bäumen vor der Schranke hängen die Dosimeter. 25 39 30/54 90 10 33 Pfaffenrath Freudenburg nach Rodt. Etwa 800 m vor Rodt einem geteerten Waldweg rechts folgen, bis dieser auf der Grasnarbe am Waldrand endet. Kiefer links vom Wegende ist der Messpunkt. 25 41 50/54 90 20 34 Taben-Rodt In die Brunnenstraße (gegenüber Volksbank) einbiegen. Am Waldrand links fahren. Nach ca. 100 m vor der St. Michaels-Kapelle links im Waldweg nach ca. 20 m am Baum. 25 43 10/54 90 00 35 Weidels-Berg Zum Zeitpunkt der Messpunktfestlegung waren die Wege zu diesem Messpunkt unpassierbar. Daten werden später nachgereicht.
Anlage 1 Bestückung einer Messstation Stück Gerät 2 Messgeräte (Sonde, Elektronik) für Gamma-Zählrate 2 Messgeräte Gamma-Dosisleistung (Niederdosis) 1 Messgerät Gamma-Dosisleistung 1 Aerosolprobensammler
Anlage 2 Bestückung einer Messstation zur Erfassung meteorologischer Größen Stück Gerät 1 Messgerät (Sonde, Elektronik) für - Windrichtung - Windgeschwindigkeit - Temperatur - Luftdruck - Luftfeuchte - Strahlungsbilanz - Niederschlagsmenge - Niederschlagsdauer
Umgebungsüberwachung Kernkraftwerk Cattenom
Anlage 3Umgebungsüberwachung Kernkraftwerk CattenomTeil 1: Messprogramm vor InbetriebnahmeDas nachstehende Nullpegelmessprogramm wurde in Anlehnung an das Programm der einschlägigen Bundesrichtlinie (Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen, GMBl. 1979, Nr. 32, S. 668 bis 683) gegliedert. Dem Umstand, dass die dokumentierten Nullpegelwerte als spätere Vergleichsunterlage zu Messwerten aus den Programmteilen "A (Routineüberwachungsprogramm für den bestimmungsgemäßen Betrieb)" und „B (Routineüberwachungsprogramm für den Störfall)" der Bundesrichtlinie dienen, wurde durch ein vorgestelltes A (Seiten 1 bis 6) und ein vorgestelltes B (Seiten 7 bis 9) Rechnung getragen. Hinweis:Nach Inbetriebnahme des ersten Blocks des Kernkraftwerks Cattenom schließen sich an die Nullpegelmessungen Folgemessungen an, für die Teil 2: "Messungen nach Inbetriebnahme" vorgesehen ist. Gliederung des NullpegelmessprogrammsA 1 Luft 1.1 Umgebungsstrahlung1.2 Aerosole A 2 Wasser 2.1 Oberflächenwasser2.2 Grund- und Rohwasser2.3 Schlamm A 3 Milch, Fisch, pflanzliche Lebensmittel 3.1 Milch3.2 Fisch3.3 pflanzliche Lebensmittel A 4 Boden und Bewuchs 4.1 Boden landwirtschaftlicher Nutzflächen4.2 Bewuchs B 5 Luft und Boden 5.1 Umgebungsstrahlung - Ortsdosisleistung -5.2 Umgebungsstrahlung - integrale Ortsdosis5.3 Aerosole - kurzlebig -5.4 Aerosole - langlebig -5.5 Ablagerung radioaktiver Stoffe auf dem Boden Hinweis auf Messaktivitäten außerhalb des ProgrammsDie in den Tabellen verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung: S = Saarland R = Rheinland-Pfalz MIAS = Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz des Landesgewerbeaufsichtsamtes für Rheinland-Pfalz, Mainz LFG = Landesamt für Gewässerkunde, Mainz IFHI = Staatliches Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten, Saarbrücken ChUA = Chemisches Untersuchungsamt, Speyer LUFA = Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt, Speyer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Programmpunkt Überwachtes Medium bzw. Messobjekt Ort der Probenahme bzw. Messung Bundesland Art der Probenahme bzw. der Messung Messgröße bzw. Messmethode Messfrequenz je Messpunkt Ausführende Stelle Bemerkungen A 1 Luft A) 1.1 Umgebungsstrahlung ortsfeste Messstationen: a) Perl-Hammelberg b) Wetterwarte Berus s. a. Spalte 9 S kontinuierliche Messung mit Proportional-Zählrohren B) kontinuierliche Messung mit Szintillationsmessge-räten Gamma-Impulsraten Ortsdosisleistung monatliche statistische Auswertung der Halbstundenwerte MIAS Eine dritte ortsfeste Messstation soll ggf. noch beim Wasserhochbehälter Biringen errichtet werden. 1.2 Aerosole wie unter 1.1 wie unter 1.1 kontinuierliche Sammlung der Aerosolaktivität auf Faserfilter a) Gesamt--Aktivität b) Gesamt-ß-Aktivität c) Gamma-Spektrometrie 14tägig wie unter 1.1 A 2 Wasser 2.1 Oberflächenwasser 3 Probenahmestellen, Lage der Probenahmestellen: 1) Mosel bei Palzem Strom-km 230,0 2) Saar bei Kanzem Strom-km 6,6 3) Mosel bei Besch Strom-km 238,4 R R S kontinuierlich radiologische Vollanalyse vgl. Spalte 9 monatlich LFG/IFHI Die radiologische Vollanalyse umfasst die Bestimmungen von Gesamt-, Rest-ß- bzw. bei Schlamm Gesamt-ß-, Integrale-Gamma-, bei Wasserproben Tritium-Aktivität sowie an einer Jahressammelprobe des Wassers und an den Schlammproben Strontium-90-Aktivität. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Programmpunkt Überwachtes Medium bzw. Messobjekt Ort der Probenahme bzw. Messung Bundesland Art der Probenahme bzw. der Messung Messgröße bzw. Messmethode Messfrequenz je Messpunkt Ausführende Stelle Bemerkungen A 2.2 Grundwasser und Rohwasser 8 Probenahmestellen Lage der Probenahmestellen: 1) Grundwassermessstelle XII/4 Palzem 2) Grundwassermessstelle XI/18 Wellen 3) Riveris Talsperre 4) Bohrung II Wasserversorgung Nennig 5) Hochbehälter bei Perl 6) Quell Eft 7) Wasserwerk Bethingen 8) Nonnweiler Stausee R R R S S S S S Schöpfprobe wie unter 2.1 vierteljährlich wie unter 2.1 zu 2.1 Die im Saarland liegenden Messpunkte werden vom IFHI, die in Rheinland-Pfalz liegenden vom LfG überwacht. 2.3 Schlamm 5 Probenahmestellen wie unter 2.1 (1) bis 3)) und 2.2 (3) und 8)) Schlammheber wie unter 2.1 (1) bis 3)) und 2.2 (3) und 8)) jährlich wie unter 2.1 (1) bis 3)) und 2.2 (3) und 8)) A 3 Milch, Fisch, pflanzliche, Lebensmittel 3.1 Milch 2 Bauernhöfe: 1) Perl/Besch 2) Freudenberg S R Stichproben (Probemenge ca. 20 l) a) Gesamt--Aktivität b) Gesamt-ß-Aktivität c) Rest-ß-Aktivität d) Sr-90-Aktivität e) Gamma-Spektrometrie (Integrale Gamma-Aktivität und Einzelnuklide) 2 x jährlich während der Grünfutterzeit ChUA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Programmpunkt Überwachtes Medium bzw. Messobjekt Ort der Probenahme bzw. Messung Bundesland Art der Probenahme bzw. der Messung Messgröße bzw. Messmethode Messfrequenz je Messpunkt Ausführende Stelle Bemerkungen A 3.2 Fisch 2 Probenahmestellen 1) Mosel Strom-km 234-240 2) Weiher Perl/Besch S S Fischereiboot Angeln wie unter 3.1 2 x jährlich wie unter 3.1 3.3 pflanzliche Lebensmittel 2 Weizenkörnerproben: 1) Bauernhof Perl 2) Bauernhof Biringen 2 Probenahmestellen für Äpfel: 1) Bauernhof Perl 2) Bauernhof Biringen 2 Probenahmestellen für Wein: 1) Perl 2) Wincheringen S S S S S R Stichproben Stichproben Stichproben wie unter 3.1 wie unter 3.1 wie unter 3.1 zuzüglich H3 - Aktivität jährlich jährlich jährlich wie unter 3.1 wie unter 3.1 wie unter 3.1 A 4 Boden und Bewuchs 4.1 Boden landwirtschaftliche Nutzflächen 6 Probenahmestellen im Bereich von 15 bis 27 km Entfernung vom KKW Lage der Probenahmestellen: 1) bei Palzem 2) bei Weiten 3) bei Perl (Hammelberg) 4) bei Eft (Urteberg) 5) bei Wehingen 6) bei Biringen R S S S S S mit Bohrstock aus 0 bis 20 cm Tiefe a) Gesamt-ß-Aktivität b)Rest-ß-Aktivität c)Sr-90-Aktivität d) Gamma-Spektrometrie (Integrale Gamma-Aktivität und Auswertung einzelner Isotope) jährlich LUFA 4.2 Bewuchs wie unter 4.1 Getreidepflanzen bzw. Gras wie unter 4.1 wie unter 4.1 wie unter 4.1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Programmpunkt Überwachtes Medium bzw. Messobjekt Ort der Probenahme bzw. Messung Bundesland Art der Probenahme bzw. der Messung Messgröße bzw. Messmethode Messfrequenz je Messpunkt Ausführende Stelle Bemerkungen B 5 Luft und Boden A) 5.1 Umgebungsstrahlung 12 Messpunkte Entfernung zum KKW zwischen ca. 10 und 40 km Lage der Messpunkte: 1) Galgenberg-Palzem 2) Wasserhochbehälter Nennig 3) Fischteich Perl/Besch 4) Wasserhochbehälter Urteberg 5) Weiten 6) Pellinger Berg 7) Wellingen 8) Oberesch 9) Zollamt Niedaltdorf 10) Grenze bei Ihn 11) Zollamt Schrecklingen 12) Überherrn R S S S S S S S S S S S Proportional-Zählrohre B) Szintillationsmessgerät Gamma-Impulsraten Ortsdosisleistung vierteljährlich 3 x IFHI 2 1 x MIAS pro Messpunkt 5.2 Umgebungsstrahlung 2 Messpunkte wie bei 1.1 1 Messpunkt 5.1 1) 11 Messpunkte 5.1 2) bis 12) 1 Messpunkt Hochbehälter Biringen 35 Messpunkte gem. Anhang I 66 Messpunkte gem. Anhang II S R S R S Festkörperdosimeter (2 Dosimeter pro Messpunkt) integrale Ortsdosis Expositionszeit: 1 Jahr (Auswertung abwechselnd halbjährlich) IFHI MIAS IFHI IFHI MIAS IFHI 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Programmpunkt Überwachtes Medium bzw. Messobjekt Ort der Probenahme bzw. Messung Bundesland Art der Probenahme bzw. der Messung Messgröße bzw. Messmethode Messfrequenz je Messpunkt Ausführende Stelle Bemerkungen B 5.3 Aerosole wie unter 5.1 wie unter 5.1 Sammlung der Aerosolaktivität auf Faserfilter mit mobilen Luftstaubsammlern (ca. 50 m) a) kurzlebige Gesamt--Aktivität b) kurzlebige Gesamt-ß-Aktivität zu a) und b): Auswertung der Filter nach ca. 5 Min. nach Ende der Probenahme wie unter 5.1 wie unter 5.1 5.4 Aerosole wie unter 5.1 wie unter 5.1 wie unter 5.3 a) langlebige Gesamt--Aktivität b) langlebige Gesamt-ß-Aktivität c) Gamma-Spektrometrie bei erhöhter Gesamt-ß-Aktivität zu a), b) und c): Auswertung der Filter 72 h nach Ende der Probenahme wie unter 5.1 wie unter 5.1 5.5 Ablagerung radioaktiver Stoffe auf dem Boden wie unter 5.1 wie unter 5.1 Messung mit tragbarem Messgerät 5 cm über dem Boden Gesamt-ß-Aktivität wie unter 5.1 wie unter 5.1 Hinweis auf Messaktivitäten außerhalb dieses Programms 1. Forschung und ErprobungGemäß Übereinkunft mit dem Bundesministerium des Innern wird im deutschen Grenzbereich gegenüber dem französischen Kernkraftwerksstandort Cattenom gezielte Forschungstätigkeit durch das Bundesgesundheitsamt [3]- Institut für Strahlenhygiene, Berlin und Neuherberg - durchgeführt (z.B. einige ausgelegte nuklidspezifisch kontinuierlich registrierende Dosismessgeräte). 2. Internationale ZusammenarbeitAus Gründen der internationalen Zusammenarbeit können zusätzliche Messungen außerhalb dieses Programms in Betracht kommen (z.B. die ausgelegten französischen Festkörperdosimeter bei Orscholz, Perl und Trier). Anschriften und Rufnummern im Zusammenhang mit vorstehendem Überwachungsmessprogramm SaarlandMinisterium für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen,Hardenbergstraße 8,[4]Postfach 10 10,[5]6600 Saarbrücken,Telefon: (06 81) 60 41,[6] Referent: (06 81) 60 42 51.[7]Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten des Saarlandes,2Malstatter Straße 17,6600 Saarbrücken,Telefon: (06 81) 5965.Rheinland-PfalzMinisterium für Soziales, Gesundheit und Umwelt, Dienstgeb. Ludwigsstraße 9, Postfach 31 80, 55116 Mainz,Telefon: (0 61 31) 161, Referent: (0 61 31) 16 35 04/16 35 13. Landesgewerbeaufsichtsamt für Rheinland-Pfalz Rheinallee 97 bis 101, 55120 Mainz,.Telefon: (0 61 31) 60 81, Referent: (0 61 31) 60 83 34.
Aufteilung des Bundeszuschusses auf die Länder Saarland und Rheinland-Pfalz
Anlage 4Aufteilung des Bundeszuschusses auf die Länder Saarland und Rheinland-PfalzDie Aufteilung der Kosten zwischen den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz, die vom Bund in Höhe von 1,1 Mio. DM [9] übernommen werden sollen, stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Saarland Rheinland-Pfalz ortsfeste Messstation 200.000 [10] 200.000 Geräteausstattung 140.000 [11] 140.000 Meteorologie - 76.000 [12] Messwagen 290.000 [13] - Luft- und Bodenproben 18.750 [14] 6.250 [15] Tod-Messpunkte 20.830 [16] 8.170 [17] Sonstiges - - Summe 669.580 [18] 430.420 [19]
TLD - Messpunkte des Messnetzes KKW Cattenom im Saarland
Anlage IITLD - Messpunkte des Messnetzes KKW Cattenom im Saarland MP-Nr. Lagebeschreibung, Ort Gauß-Krüger-Koordinaten 1 1 km westlich von Wies (rechtes Moselufer) 2526/5489 2 Wies 2528/5489 3 Sinz (Rosenberg) 2530/5489 4 1 km nordöstlich von Sinz 2532/5489 5 B 407 zwischen Münzingen und Kirf 2534/5489 6 1 km nordöstlich von Weiten (Grenze) 2540/5489 7 zwischen Besch und Nennig (rechtes Moselufer) 2526/5487 8 1 km südlich von Nennig (Kohle-Berg) 2528/5487 9 500 m westlich von Butzdorf 2530/5487 10 1,5 km westlich von Butzdorf 2532/5487 11 1 km nordwestlich von Keßlingen 2534/5487 12 1 km nordöstlich von Keßlingen 2536/5487 13 1,5 km nördlich von Orscholz 2538/5487 14 1,5 km südöstlich von Weiten 2540/5487 15 1,5 km westlich von Saarhölzbach 2542/5487 16 1 km südöstlich von Besch 2528/5485 17 500 m östlich von Wochern 2530/5485 18 500 m nördlich von Borg 2532/5485 19 700 m südlich von Oberleuken 2534/5485 20 2 km östlich von Oberleuken 2536/5485 21 200 m südlich von Orscholz 2538/5485 22 Saarschleife (Montclair) 2540/5485 23 500 m nordwestlich von Mettlach 2542/5485 24 1 km nördlich von Mettlach 2544/5485 25 200 m nordwestlich von Sehndorf 2528/5483 26 B 407 zwischen Perl und Borg (Rabersloch) 2530/5483 27 500 m nördlich von Eft 2532/5483 28 500 m östlich von Hellendorf 2534/5483 29 1 km nördlich von Tünsdorf (Neumühle) 2536/5483 30 1 km westlich von Nohn 2538/5483 31 1 km östlich von Nohn 2540/5483 32 1 km östlich von Dreisbach 2542/5483 33 nördlich Ortsrand von Besseringen 2544/5483 34 1 km südlich von Perl (Grenze) 2528/5481 35 1 km südlich von Eft (Hirschenberg) 2532/5481 36 1 km südwestlich von Büschdorf (Grenze) 2534/5481 37 1 km südlich von Tünsdorf 2536/5481 38 800 m östlich von Wehingen 2538/5481 39 1 km nordöstlich von Bethingen (Hilbringer Wald) 2540/5481 40 500 m westlich von Schwemlingen (E 42) 2542/5481 41 700 m östlich von Schwemlingen 2544/5481 42 500 m nördlich von Merzig 2546/5481 43 Wellingen 2538/5479 44 Büdingen 2540/5479 45 1,5 km östlich von Büdingen 2542/5479 46 Kreuzung nach Ballern und Fitten 2544/5479 47 Sportplatz Merzig 2546/5479 48 1,5 km nordwestlich von Silwingen 2540/5477 49 500 m nördlich von Silwingen 2542/5477 50 1,5 km südwestlich von Hilbringen (Hofgut Monbach) 2544/5477 51 1 km südwestlich von Merzig (Saarufer) 2546/5477 52 Biringen 2540/5475 53 1 km südwestlich von Mondorf 2542/5475 54 500 m südöstlich von Mondorf 2544/5475 55 1 km südlich von Mechern 2546/5475 56 1 km westlich von Oberesch (Grenze) 2540/5473 57 1 km südöstlich von Oberesch (Hartborn) 2542/5473 58 1 km nordwestlich von Gerlfangen ("zu Gerlfangen") 2544/5473 59 1,1 km nordöstlich von Gerlfangen 2546/5473 60 500 m östlich von Fürweiler 2544/5471 61 2 km nordwestlich von Siersdorf (Siesmorgen) 2546/5471 62 2 km nordwestlich von Niedaltdorf (Brucherwald) 2542/5469 63 westlich Ortsrand von Hemmersdorf 2544/5469 64 500 m südwestlich von Niedaltdorf (Grenze) 2542/5467 65 1 km südöstlich von Niedaltdorf (Tropfsteinhöhle) 2544/5467 66 südlich Ortsrand von Ihn 2544/5465
Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten,unddem Saarland, vertreten durch den Ministerpräsidenten.Zur Überwachung der Radioaktivitätsemissionen des in Frankreich gelegenen grenznahen Kernkraftwerks Cattenom wird im Saarland und in Rheinland-Pfalz ein Immissionsmessnetz errichtet. Zur Errichtung dieses Überwachungsnetzes und zur Aufteilung der Investitions- und Verwaltungskosten schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
Überwachungsmessprogramm
§ 1 Überwachungsmessprogramm(1) Das Überwachungsprogramm besteht aus 1. Radioaktivitätsmessungen in 2 ortsfesten Messstationen, 2. Radioaktivitätsmessungen durch Messwagen an 12 Messpunkten, 3. Radioaktivitätsmessungen durch Festkörper an 116 Messpunkten, 4. Radioaktivitätsanalysen von 73 Wasser-, und Schlammproben an 10 Entnahmeorten, 5. Radioaktivitätsanalysen von 6 Boden- und 6 Bewuchsproben an 6 Entnahmeorten, 6. Radioaktivitätsanalysen von 14 Lebensmittelproben. (2) Ab 1986 soll eine dritte ortsfeste Messstation für Radioaktivität an das Netz angeschlossen werden.
Reaktorfernüberwachungssystem
§ 10 Reaktorfernüberwachungssystem(1) Nach Inbetriebnahme des Reaktorfernüberwachungssystems (RFÜ) des Landes Rheinland-Pfalz werden die ortsfesten Messstationen diesem angeschlossen. (2) Das Saarland erhält einen Anschluss an dieses System, das ihm direkten Datenzugriff zu den ortsfesten Stationen in Perl und Berus ermöglicht. (3) In gleicher Weise wird im Bedarfsfalle hinsichtlich der ortsfesten Messstation Biringen verfahren.
Aufwendungen der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz
§ 11 Aufwendungen der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz(1) Das Saarland übernimmt die Investitionskosten für die ortsfeste Messstation in Berus, die Anschaffung eines Messwagens, die Geräteausstattung für ein Strahlenschutzlabor sowie die Anschlusskosten der ortsfesten Messstation in Berus und des Strahlenschutzlabors an das Reaktorfernüberwachungssystem des Landes Rheinland-Pfalz. (2) Die ortsfeste Messstation in Perl mit der in § 2 Abs. 1 umschriebenen Ausrüstung wird von dem Saarland errichtet. Nachdem die Station betriebsfertig ist, wird sie an das Land Rheinland-Pfalz übereignet. Die Herstellungskosten einschließlich des Anschlusses an das Reaktorfernüberwachungssystem sind dem Saarland nach Baufortschritt zu erstatten. Dies ist bei Mittelzuweisungen durch den Bund zu berücksichtigen. (3) Der Bund hat sich grundsätzlich bereit erklärt, im Rahmen der Zweckausgaben gemäß Art. 104a Abs. 2 GG einen Teil der Kosten der Umgebungsüberwachung zu übernehmen. Etwaige Zuweisungen des Bundes werden gemäß Anlage 4 auf die Leistungen der Vertragsparteien angerechnet. (4) Die Kostenaufteilung des Anschlusses einer dritten ortsfesten Messstation bleibt einer besonderen Vereinbarung vorbehalten.
Messkosten
§ 12 Messkosten(1) Jede Partei trägt die in ihrem Hoheitsbereich anfallenden Messkosten, soweit in Folgendem nichts anderes geregelt ist. (2) Das Land Rheinland-Pfalz trägt die Messkosten für die ortsfeste Messstation in Perl. (3) Für die von dem Land Rheinland-Pfalz nach § 8 Abs. 2 Buchst. b für das Saarland vorzunehmenden Lebensmittelanalysen erstattet das Saarland dem Land Rheinland-Pfalz 75 % der Gesamtkosten. (4) Falls es zu einer gemeinsamen Beauftragung eines Dritten kommt, teilen sich Saarland und Rheinland-Pfalz die Kosten für die Boden- und Bewuchsanalysen im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel. (5) Die Kosten sind nachzuweisen und innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres abzurechnen. (6) Etwaige Zuweisungen des Bundes werden gemäß Anlage 4 auf die Leistungen der Vertragsparteien angerechnet.
Kündigung
§ 13 KündigungDiese Verwaltungsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Jahren zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1993.
In-Kraft-Treten
§ 14 In-Kraft-TretenDiese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Ortsfeste Messstationen
§ 2 Ortsfeste Messstationen(1) Ortsfeste Messstationen werden in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Berus (Wetterwarte), und in der Gemeinde Perl auf dem Hammelberg errichtet. Die Stationen werden mit den in der Anlage 1 aufgeführten Geräten ausgerüstet. Darüber hinaus erhält die Station Perl Messeinrichtungen zur Erfassung meteorologischer Größen gemäß dem in der Anlage 2 beigefügten Verzeichnis. Die Einzelheiten über diese Messungen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich. (2) Falls eine dritte ortsfeste Messstation errichtet wird, hat diese ihren Standort am Wasserhochbehälter in Biringen.
Messungen durch Messwagen
§ 3 Messungen durch Messwagen(1) An 12 Messpunkten sind in vierteljährigem Abstand Radioaktivitätsmessungen der Luft und des Bodens durch Messwagen durchzuführen. 11 Messpunkte liegen im Saarland, 1 Messpunkt liegt in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten über diese Messungen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich. (2) Bis zur Errichtung der ortsfesten Messstation am Wasserhochbehälter in Biringen wird dieser Messpunkt durch Messwagen bedient. (3) Einmal im Jahr hat der Messwagen jedes Landes über die Regelungen in Absatz 1 und Absatz 2 hinaus alle Messpunkte des Überwachungsnetzes einschließlich der im Nachbarland zu bedienen.
Radioaktivitätsmessungen durch Festkörperdosimeter
§ 4 Radioaktivitätsmessungen durch FestkörperdosimeterAn 116 Messpunkten sind Radioaktivitätsmessungen durch Festkörperdosimeter vorzunehmen. Dem Saarland obliegt die Bedienung von 80 Messpunkten, Rheinland-Pfalz von 36 Messpunkten. Einzelheiten über diese Messungen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich.
Wasser- und Schlammanalysen
§ 5 Wasser- und SchlammanalysenJährlich sind 73 Wasser- und Schlammproben zu entnehmen und auf ihren Radioaktivitätsgehalt zu analysieren. Rheinland-Pfalz obliegt die Entnahme und Auswertung von 39 Proben, dem Saarland die von 34. Einzelheiten über diese Analysen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich.
Boden- und Bewuchsanalysen
§ 6 Boden- und BewuchsanalysenJährlich sind 6 Boden- und 6 Bewuchsanalysen vorzunehmen. Auf saarländischem Hoheitsgebiet sind 8 Proben, auf rheinland-pfälzischem 4 Proben zu entnehmen. Einzelheiten über diese Analysen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich.
Lebensmittelanalysen
§ 7 LebensmittelanalysenJährlich sind 14 Lebensmittelproben auf ihren Radioaktivitätsgehalt zu überprüfen. Auf saarländischem Hoheitsgebiet werden 11 Proben, auf rheinland-pfälzischem 3 Proben entnommen. Einzelheiten über diese Analysen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich.
Zuständigkeiten
§ 8 Zuständigkeiten(1) Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes geregelt ist, führt jedes Land die für seinen Hoheitsbereich vorgesehenen Messungen und Analysen eigenverantwortlich durch. (2) Abweichend von dem Grundsatz in Absatz 1 obliegt dem Land Rheinland-Pfalz im Hoheitsgebiet des Saarlandes mit eigenem Personal a)der Betrieb der ortsfesten Messstation in Perl,b)die Probeentnahme und Analyse der Lebensmittelproben gemäß § 7.
Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 9 Grundsätze der Zusammenarbeit(1) Die für die Durchführung des Überwachungsprogramms verantwortlichen Stellen haben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. (2) Die Termine für die Messungen nach § 3 Abs. 3 werden zwischen dem Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz des Landesgewerbeaufsichtsamtes für Rheinland-Pfalz (MIAS) und dem Staatlichen Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten (IFHI) [2] abgestimmt.(3) Das Saarland erhält einen direkten Datenzugriff über Bildschirmterminal zu der von Rheinland-Pfalz betriebenen ortsfesten Messstation in Perl. (4) Alle Messergebnisse sind der anderen Vertragspartei zu abgesprochenen Terminen zur Verfügung zu stellen. (5) Über auffällige Messergebnisse ist die andere Vertragspartei ohne schuldhaftes Zögern zu informieren. (6) Jährlich ist ein gemeinsamer Ergebnisbericht der Überwachungstätigkeit zu erstellen. Der Bericht ist bis zum 31. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres vorzulegen. Das Saarland übernimmt die Federführung für die Erstellung des Berichts. (7) Änderungen des Messprogramms ohne Folgen für die beiderseitige Kostenlast (z.B. Verlegung eines Messpunktes innerhalb eines Landes) können von den für die Überwachung des Messprogramms verantwortlichen Stellen einverständlich vorgenommen werden. Änderungen, die Auswirkungen auf die Kostenaufteilung haben, bedürfen einer Änderung dieser Vereinbarung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.