BtMBekVbg SL · Saarland

Vereinbarung über die Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Saarland Vom 24. April/5. Mai 1995

Ausfertigungsdatum:
05.05.1995
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BtMBekVbg

Zwischen dem Saarland, vertreten durch den Minister des Innern,[1]und derBundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Saarbrücken,[2] wird folgendes vereinbart:Im Interesse einer wirksamen Bekämpfung insbesondere der schweren Rauschgiftkriminalität ist aus taktischen und personellen Gründen eine verstärkte, institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll erforderlich. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist die „Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität“ des Arbeitskreises II "Innere Sicherheit" der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer in der Fassung vom 09.10.1992.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.