BodWÄZusG SL · Saarland

Gesetz über die Zusammenlegung der Bodenwirtschaftsämter Vom 14. Dezember 1994*

Ausfertigungsdatum:
14.12.1994
Fundstelle:
Amtsblatt 1995, 94
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Im Saarland wird ein Landesamt mit der Bezeichnung "Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung" errichtet. Ihm obliegen die bisher den Bodenwirtschaftsämtern Saarbrücken und St. Wendel zugewiesenen Aufgaben.

§ 2

§ 2Das Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Umwelt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.