BKMGemVwghtDAPVAnwV SL · Saarland

Verordnung über die Anwendung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienstes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur Vom 3. März 2016*

Ausfertigungsdatum:
03.03.2016
Fundstelle:
Amtsblatt I 2016, 193
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BKMGemVwghtDAPVAnwV

Auf Grund des § 9 Absatz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes vom 11. März 2009 (Amtsbl. S. 514), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 455),[1] verordnet das Ministerium für Bildung und Kultur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport:

§ 1

§ 1 Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände finden in der jeweils geltenden Fassung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur entsprechende Anwendung.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.