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Gesetz Nr. 1717 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband - Staatsvertrag) Vom 25. August 2010

Ausfertigungsdatum:
25.08.2010
Fundstelle:
Amtsblatt I 2010, 1398
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 17. März 2008 durch den Minister für Umwelt des Saarlandes unterzeichneten Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband - Staatsvertrag) wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen[1].

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.