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title: "BGVollzPolZusArbVbg SL — Kooperation für die Sicherheit Vereinbarung des Bundesministeriums des Innern und des Ministeriums des Innern des Saarlandes über die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der saarländischen Vollzugspolizei und dem Bundesgrenzschutz Vom 24. August 1999"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
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updated: "2026-05-13T16:00:20+00:00"
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# BGVollzPolZusArbVbg SL — Kooperation für die Sicherheit Vereinbarung des Bundesministeriums des Innern und des Ministeriums des Innern des Saarlandes über die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der saarländischen Vollzugspolizei und dem Bundesgrenzschutz Vom 24. August 1999

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 24.08.1999


### Eingangsformel BGVollzPolZusArbVbg

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit im Saarland ist in erster Linie Aufgabe der Vollzugspolizei des Saarlandes. Der Bundesgrenzschutz leistet im Sicherheitsgefüge der Bundesrepublik Deutschland durch seine grenz- und bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung sowie durch die Übernahme der Luftsicherheitsaufgaben auch im Saarland einen wichtigen Beitrag. Die Zusammenarbeit zwischen Vollzugspolizei und Bundesgrenzschutz ist gut. Dies gilt es zu bewahren und möglichst noch zu verbessern. Daher vereinbaren der Bundesminister des Innern und der Minister des Innern des Saarlandes:

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— Kooperation für die Sicherheit Vereinbarung des Bundesministeriums des Innern und des Ministeriums des Innern des Saarlandes über die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der saarländischen Vollzugspolizei und dem Bundesgrenzschutz Vom 24. August 1999
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BGVollzPolZusArbVbgSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
