Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher ErmächtigungenVom 9. März 2023*)
- Ausfertigungsdatum:
- 09.03.2023
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2023, 248
Übertragung besoldungsrechtlicher Ermächtigungen
§ 1 Übertragung besoldungsrechtlicher ErmächtigungenDie Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnungen nach § 25 Absatz 1 und 2 und § 49 des Saarländischen Besoldungsgesetzes wird auf das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport übertragen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten vom 30. August 1976 (Amtsbl. S. 965, 1006), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.