Gesetz Nr. 281 über die Anhörung der Kammern und Spitzenverbände der Berufsorganisationen Vom 11. Juli 1951
- Ausfertigungsdatum:
- 11.07.1951
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1951, 916
Vor der Einbringung von Gesetzen durch die Regierung soll der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, der Handwerkskammer für das Saarland, der Landwirtschaftskammer für das Saarland und den Spitzenverbänden der Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, wenn die Gesetze Fragen berühren, die in den zugewiesenen Aufgabenbereich dieser Organisationen fallen. Die Erstattung von Gutachten muss in einer angemessenen Frist erfolgen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.