Verordnung über die Zusammenlegung der Bergämter im Saarland Vom 10. April 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 10.04.1991
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1991, 550
Auf Grund des § 8 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 2. Juli 1969 (Amtsbl. S. 445), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 1987 (Amtsbl. S. 122), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Bergämter Saarbrücken-Ost und Saarbrücken-West werden zum Bergamt Saarbrücken zusammengelegt. Die örtliche Zuständigkeit des Bergamtes Saarbrücken erstreckt sich auf das Saarland.
§ 2Die in Gesetzen und Rechtsverordnungen den bisher bestehenden Bergämtern Saarbrücken-Ost und Saarbrücken-West zugewiesenen Zuständigkeiten gehen auf das Bergamt Saarbrücken über.
§ 3(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.(2) Zum gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Sitze und Verwaltungsbezirke der Bergämter im Saarland vom 10. Juni 1975 (Amtsbl. S. 851) aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.