Gesetz Nr. 853 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz Vom 12. Dezember 1967
- Ausfertigungsdatum:
- 12.12.1967
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1967, 1022
Artikel 1Dem am 6. September 1967 in Saarbrücken durch den Ministerpräsidenten des Saarlandes und am 28. August 1967 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz wird zugestimmt.
Artikel 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 9 in Kraft tritt, ist durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.