Verordnung über die Anwendung der Vorschriften des Bundesberggesetzes auf die Kraftwerke des Bergbaus Vom 17. Februar 1982
- Ausfertigungsdatum:
- 17.02.1982
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1982, 198
Auf Grund des § 173 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) [1] verordnet die Landesregierung:
§ 1 Auf die Tätigkeiten und Einrichtungen in den Kraftwerken St. Barbara, Bexbach, Fenne, Völklingen und Weiher sind die Vorschriften des Bundesberggesetzes anzuwenden.
§ 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1982 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.