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title: "Art91GGAStVtrG SL — Gesetz Nr. 1702 zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - Vom 10. Februar 2010"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/art91ggastvtrgsl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-Art91GGAStVtrGSLrahmen"
updated: "2026-05-13T15:58:38+00:00"
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# Art91GGAStVtrG SL — Gesetz Nr. 1702 zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - Vom 10. Februar 2010

**Landesrecht Saarland**
*Ausfertigung:* 10.02.2010
*Fundstelle:* Amtsblatt I 2010, 18


### Artikel

Artikel 1(1) Dem in Mainz am 30. Oktober 2009 vom Saarland unterzeichneten Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“ (IT-Staatsvertrag) wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz bekannt gemacht.

### Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Chef der Staatskanzlei gibt den Tag, an dem die Vorschriften des IT-Staatsvertrages nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Amtsblatt des Saarlandes bekannt[1]. Für den Fall, dass der IT-Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach seinem § 7 Absatz 2 außer Kraft tritt, ist dies ebenfalls im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben.

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— Gesetz Nr. 1702 zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - Vom 10. Februar 2010
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-Art91GGAStVtrGSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
