Gesetz Nr. 1702 zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - Vom 10. Februar 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 10.02.2010
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2010, 18
Artikel 1(1) Dem in Mainz am 30. Oktober 2009 vom Saarland unterzeichneten Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“ (IT-Staatsvertrag) wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz bekannt gemacht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Chef der Staatskanzlei gibt den Tag, an dem die Vorschriften des IT-Staatsvertrages nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Amtsblatt des Saarlandes bekannt[1]. Für den Fall, dass der IT-Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach seinem § 7 Absatz 2 außer Kraft tritt, ist dies ebenfalls im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.