ArbGErlV SL · Saarland

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit Vom 20. Juli 1960

Ausfertigungsdatum:
20.07.1960
Fundstelle:
Amtsblatt 1960, 621
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Soweit das Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ermächtigt, werden diese Ermächtigungen dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales übertragen.

Eingangsformel ArbGErlV

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 481) wird Folgendes verordnet:

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 20. Juli 1960 in Kraft.Die Landesregierung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.