AdminFrLuxPartAbk SL · Saarland

Partnerschaftsabkommen zwischen dem "Institut Régional d'Administration à Metz", dem "Institut National d'Administration Publique à Luxembourg", Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Ausfertigungsdatum:
02.05.2002
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
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I.Der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kommt in einem zukünftigen Europa der Regionen zunehmend größere Bedeutung zu. Die Überwindung von Hindernissen beim Verständnis der unterschiedlichen Verwaltungs- und Rechtssysteme ist grundlegende Voraussetzung für ein effektives Zusammenwirken auf allen Handlungsebenen. Die Zusammenarbeit im Rahmen des INTERREG II-Programms "Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung" war zielführend und hat sich bewährt. Vor diesem Hintergrund wollen das Institut Régional d'Administration à Metz (IRA), das Institut National d'Administration Publique à Luxembourg (INAP), Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern und für Sport) und das Saarland (Ministerium für Inneres und Sport) bei der Förderung grenzüberschreitender Kooperation auch künftig zusammenwirken.II.Gebiete der Kooperation können sein:- Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung (z.B. Durchführung gemeinsamer Seminare, Ermöglichung von Verwaltungspraktika).- Formen des Zusammenwirkens zwischen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Saarlands, der IRA Metz und dem INAP Luxembourg.III.Die Partner kommen überein, die Kooperationsfelder im Rahmen von Arbeitsgesprächen gemeinsam abzustimmen. Sie sind sich darin einig, dass die Finanzierung dieses Partnerschaftsabkommens im Rahmen der jeweiligen Haushalte erfolgt.[Text in deutscher und französischer Sprache]Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/lr/sl/30e46a21-76c4-4a72-84c8-62b6dfe7fba2-anhang-ii-103.pdf

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.