AbfVerbG§6StVtrG SL · Saarland

Gesetz Nr. 1451 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes Vom 6. September 2000

Ausfertigungsdatum:
06.09.2000
Fundstelle:
Amtsblatt 2000, 1974
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vom 4. April 2000 über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben.[1]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.