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title: "ZZVO Sommersemester 2026 — Landesverordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2026 (ZZVO Sommersemester 2026) Vom 16. Dezember 2025"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-ZulZSS2026VSHrahmen"
updated: "2026-05-13T19:01:51+00:00"
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# ZZVO Sommersemester 2026 — Landesverordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2026 (ZZVO Sommersemester 2026) Vom 16. Dezember 2025

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 16.12.2025
*Fundstelle:* NBl. HS MBWFK Schl.-H. 2025, 52


### Anlage ZZVO

Anlage (zu § 1)1. Christian-Albrechts-Universität zu Kiela) Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, wird wie folgt festgesetzt: Studiengang Zulassungszahl Medizin 0 Pharmazie (einschl. Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie) 66 Zahnmedizin 0b) Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Studiengängen, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, wird wie folgt festgesetzt: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M), Staatsexamen Zulassungszahl für den Abschluss 1-Fach Zulassungszahl für den Abschluss 2-Fächer Zulassungszahl für den Abschluss 2-Fächer WiPäd Zulassungszahl für den Abschluss 2-Fächer Gym Betriebswirtschaftslehre (B) 30 X X X Biochemie und Molekularbiologie (B) 0 X X X Biologie (B) 0 X X 0 Internationale Politik und internationales Recht (M) 0 X X X Psychologie (B) 0 X X X Psychologie (M) (4 Sem.) 0 X X X Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPP) (M) 0 X X X Stadt- und Regionalentwicklung (M) 0 X X X Umweltgeographie und -management (M) 0 X X XLegende:x = Studiengang wird nicht angeboten- = keine ZulassungszahlGym = Lehramt an GymnasienWiPäd = Wirtschaftspädagogikc) Für höhere Semester wird die Zulassungszahl in den nachstehenden Studiengängen im Rahmen der frei werdenden Studienplätze festgesetzt: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M), Diplom, Staatsexamen Zulassungszahl für den Abschluss Medizin, Staatsexamen, 1. klinisches Semester 83aa) Medizin, Staatsexamen Vorklinik;bb) Medizin Staatsexamen ab dem 2. klinischen Semestercc) Betriebswirtschaftslehre (B) 1-Fach;dd) Biochemie (B) 1-Fach;ee) Biologie (B) 1-Fach, (B) 2-Fächer Gym;ff) Pharmazie, Staatsexamen;gg) Psychologie (B) 1-Fach;hh) Psychologie (M) (4 Sem.);ii) Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPP) (M);jj) Zahnmedizin, Staatsexamen2. Universität zu Lübecka) Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, wird wie folgt festgesetzt: Studiengang Zulassungszahl Medizin 0b) Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Studiengängen, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, wird wie folgt festgesetzt: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M) Zulassungszahl Medizinische Ernährungswissenschaft (B) 0 Medizinische Ingenieurwissenschaft (M) 11 Molecular Life Science (B) 0 Molecular Life Science (M) 14 Physiotherapie (B) 0 Psychologie (B) 0 Psychologie Cognitive Systems (M) 0 Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs) (M) 0c) Für höhere Semester wird die Zulassungszahl in den nachstehenden Studiengängen im Rahmen der frei werdenden Studienplätze festgesetzt: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M), Staatsexamen Zulassungszahl Medizin, Staatsexamen, ab dem 1. klinischen Semester 72aa) Medizin Staatsexamen Vorklinik;bb) Medizin Staatsexamen ab dem 2. klinischen Semester;cc) Medizinische Ernährungswissenschaft (B);dd) Medizinische Ingenieurwissenschaft (B);ee) Medizinische Ingenieurwissenschaft (M);ff) Molecular Life Science (B);gg) Molecular Life Science (M);hh) Physiotherapie (B);ii) Psychologie (B);jj) Psychologie Cognitive Systems (M);kk) Psychologie KliPPs (M)3. Europa-Universität Flensburga) Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger wird wie folgt festgesetzt: Studiengang Teilstudiengang der Bildungswissenschaften Zulassungszahl für den Abschluss Bachelor Zulassungszahl für den Abschluss Master Bildungswissenschaften Sachunterricht, gesellschaftswissenschaftliche Ausrichtung 0 - Bildungswissenschaften Sachunterricht, naturwissenschaftliche Ausrichtung 0 - Bildungswissenschaften Textil und Mode 0 - Sustainable Energy - Development X 0 Sustainable Energy - Engineering X 10 Sustainable Energy - Transition X 14 International Management mit dänischer Sprachausrichtung 0 X Transkulturelle Europastudien: Sprachen, Kulturen, Interaktionen 0 XLegende:x = Studiengang wird nicht angeboten- = keine Zulassungszahlb) Für höhere Semester wird die Zulassungszahl in den Studiengängen der nachstehenden Abschlussarten im Rahmen der frei werdenden Studienplätze festgesetzt:aa) In den unter Buchstabe a aufgeführten Studiengängen;bb) Lehramt an Grundschulen;cc) Gemeinschaftsschulen;dd) Gymnasien;ee) berufsbildenden und beruflichen Schulen;ff) Lehramt Sonderpädagogik (alle Fächer)4. Fachhochschulena) Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger wird wie folgt festgesetzt: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M) HS Flensburg HAW Kiel TH Lübeck FH Westküste Applied Biotechnology and Food Sciences (M) 24 X X X Architektur (B) X 0 - X Architektur (M) X X 0 X Bauingenieurwesen (B) X 0 45 X Bauingenieurwesen (M) X X 25 X Betriebswirtschaftslehre (B) - 67 0 - Betriebswirtschaftslehre (M) X 15 0 X Data Science (M) X 26 X X Film & Media Arts (B) 0 X X X Financial Accounting, Controlling and Taxation (M) X 15 X X Gründung Innovation Entwicklung (B) 15 X X X Informatik (B) X 0 X X Interactive Media and Games (B) 0 X X X International Tourism Management (M) X X X 0 Kindheitspädagogik (B) X 0 X X Klinische Sozialarbeit (M) X 0 X X Leitung und Innovation in Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik (M) X 0 X X Mechanical Engineering (M) X X 15 X Medieninformatik (B) X X - X Medieningenieur (B) X 0 X X Mikroelektronische Systeme (M) X X X 13 Multimedia Production (B) X 0 X X Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation (B) X 0 X X Pflege (berufsbegleitend) (B) X 0 X X Soziale Arbeit (B) X 120 X X Soziale Arbeit online X 30 X X Stadtplanung (B) X X 0 X Stadtplanung (M) X X 0 X Wind Energy Engineering (M) 20 X X X Wirtschaftsinformatik (B) - 0 X X Wirtschaftsingenieurwesen (M) X - 15 X Wirtschaftspsychologie (M) X X X 0Legende:x = der Studiengang wird nicht angeboten- = keine Zulassungszahlb) Für höhere Semester wird die Zulassungszahl in den Studiengängen der nachstehenden Abschlussarten im Rahmen der frei werdenden Studienplätze festgesetzt:Für die unter Buchstabe a aufgeführten Studiengänge wird die Zulassungszahl für das Sommersemester 2026 im Rahmen der frei werdenden Studienplätze festgesetzt.

### Eingangsformel ZZVO

Aufgrund des § 2 Absatz 3 Satz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 10 sowie Satz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 75), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/87), und Artikel 12 Absatz 1 Nummer 7 und 8 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 331, 336 und 637), verordnet das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

### § 1 — Festsetzung der Zulassungszahlen

§ 1 Festsetzung der ZulassungszahlenDiese Verordnung setzt die Zahl der an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein höchstens aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber (Zulassungszahl) für das Sommersemester 2026 gemäß Anlage fest, die Bestandteil dieser Verordnung ist.

### § 2 — Frei werdende Studienplätze in höheren Semestern

§ 2 Frei werdende Studienplätze in höheren Semestern(1) Die Zahl der frei werdenden Studienplätze bestimmt sich nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4.(2) Besteht für das betreffende Eingangssemester ein Auswahlverfahren, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach der für das Eingangssemester ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität.(3) Ist die Zulassungszahl des jeweiligen Eingangssemesters unter Einbeziehung einer Schwundquote nach § 17 der Hochschulzulassungsverordnung vom 4. Dezember 2019 (NBl. HS MBWK Schl.-H. S. 56), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/93), ermittelt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach Absatz 1 unter Berücksichtigung dieser Schwundquote.(4) Für das erste klinische Fachsemester im Studiengang Humanmedizin bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze in der Weise, dass im Wintersemester alle an der jeweiligen Hochschule für den Studiengang Humanmedizin eingeschriebenen Studierenden zugelassen werden, die den ersten Abschnitt der ärztlichen Staatsprüfung im vorangegangenen Sommersemester bestanden haben. Im folgenden Sommersemester werden diejenigen an der jeweiligen Hochschule eingeschriebenen Studierenden zugelassen, die im vorangegangenen Wintersemester die Prüfung bestanden haben. Anschließend noch freie Studienplätze bestimmen sich nach der für das erste klinische Fachsemester gemäß Teil 1 Abschnitt 2 und 3 der Hochschulzulassungsverordnung ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität.

### § 3 — Erhöhung der Zulassungszahl zum Sommersemester

§ 3 Erhöhung der Zulassungszahl zum SommersemesterAn der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an den Fachhochschulen erhöht sich die Zulassungszahl für das erste Fachsemester in denjenigen Studiengängen, die auch im Sommersemester 2026 Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufnehmen, jeweils um die Zahl der im Wintersemester 2025/2026 für das erste Fachsemester frei gebliebenen Studienplätze.

### § 4 — Freibleibende Studienplätze im laufenden Verfahren

§ 4 Freibleibende Studienplätze im laufenden VerfahrenSoweit im Laufe des Vergabeverfahrens Studienplätze frei bleiben, werden sie den anderen Studiengängen derselben Lehreinheit nach dem Maßstab der jeweiligen Curricular- oder Curricularnormwerte hinzugerechnet.

### § 5 — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

§ 5 Inkrafttreten; AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2026 außer Kraft.

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— Landesverordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2026 (ZZVO Sommersemester 2026) Vom 16. Dezember 2025
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-ZulZSS2026VSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
