Landesverordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2025 (ZZVO Sommersemester 2025) Vom 11. Dezember 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2024
- Fundstelle:
- NBl. HS MBWFK Schl.-H. 2024, 64
Aufgrund des § 2 Absatz 3 Satz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 10 sowie Satz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 75), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508, 510), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 7 und 8 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 331, 336 und 637), verordnet das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:
Festsetzung der Zulassungszahlen
§ 1 Festsetzung der ZulassungszahlenDie Zahl der an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein höchstens aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber (Zulassungszahl) wird für das Sommersemester 2025 in den nachstehenden Studiengängen wie folgt festgesetzt:1. Christian-Albrechts-Universität zu Kiela) Studienanfängerinnen und Studienanfängeraa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Studiengang Zulassungszahl Medizin 0 Pharmazie (einschl. Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie) 69 Zahnmedizin 0bb) Studiengänge, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M), Staatsexamen Zulassungszahl für den Abschluss 1-Fach Zulassungszahl für den Abschluss 2- Fächer Zulassungszahl für den Abschluss 2- Fächer WiPäd Zulassungszahl für den Abschluss 2- Fächer Gym Betriebswirtschaftslehre (B) 60 X X X Biochemie und Molekularbiologie (B) 0 X X X Biologie (B) 0 X X 0 Chemie (B) - X X 0 Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften (M) 10 X X X Geographie (B) - X - 20 Internationale Politik und internationales Recht (M) 0 X X X Psychologie (B) 0 X X X Psychologie (M) 2-semestrig 0 X X X Psychologie (M) 4-semestrig 0 X X X Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPP) (M) 0 X X X Stadt- und Regionalentwicklung (M) 0 X X X Umweltgeographie und -management (M) 0 X X XLegende:x = Studiengang wird nicht angeboten- = keine ZulassungszahlGym = Lehramt an GymnasienWiPäd = Wirtschaftspädagogik b) Höhere Semester Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M), Diplom, Staatsexamen Zulassungszahl für den Abschluss Medizin, Staatsexamen, 1. klinisches Semester 73Für alle nachstehenden Studiengänge im Rahmen der frei werdenden Studienplätze:Betriebswirtschaftslehre (B) 1-FachBiochemie und Molekularbiologie (B) 1-FachBiologie (B) 1-Fach, (B) 2-Fächer GymErnährungs- und Lebensmittelwissenschaften (M)Medizin Staatsexamen VorklinikMedizin Staatsexamen ab dem 2. klinischen SemesterPharmazie Staatsexamen bis einschließlich 4. FachsemesterPsychologie (B)Psychologie KLIPP (M)Rechtswissenschaft Staatsexamen 2. FachsemesterZahnmedizin Staatsexamen 2. Universität zu Lübecka) Studienanfängerinnen und Studienanfängeraa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Studiengang Zulassungszahl Medizin 0bb) Studiengänge, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M) Zulassungszahl Medizinische Ernährungswissenschaft (B) 0 Medizinische Ingenieurwissenschaft (M) 11 Molecular Life Science (B) 0 Molecular Life Science (M) 12 Physiotherapie (B) 0 Psychologie (B) 0 Psychologie Cognitive Systems (M) 0 Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs) (M) 0 b) Höhere Semester Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M), Staatsexamen Zulassungszahl Medizin, Staatsexamen, ab dem 1. klinischen Semester 51Für alle nachstehenden Studiengänge im Rahmen der frei werdenden Studienplätze:Medizin Staatsexamen VorklinikMedizin Staatsexamen ab dem 2. klinischen SemesterMedizinische Ernährungswissenschaft (B)Medizinische Ingenieurwissenschaft (B)Medizinische Ingenieurwissenschaft (M)Molecular Life Science (B)Molecular Life Science (M)Physiotherapie (B)Psychologie (B)Psychologie Cognitive Systems (M)Psychologie KliPPs (M) 3. Europa-Universität Flensburga) Studienanfängerinnen und Studienanfänger Studiengang Teilstudiengang der Bildungswissenschaften Zulassungszahl für den Abschluss Bachelor Zulassungszahl für den Abschluss Master Bildungswissenschaften Biologie 0 - Bildungswissenschaften Darstellendes Spiel/Theater 0 - Bildungswissenschaften Geographie 0 - Bildungswissenschaften Gesundheit und Ernährung 0 - Bildungswissenschaften Kunst und visuelle Medien 0 - Bildungswissenschaften Sachunterricht, gesellschaftswissenschaftliche Ausrichtung 0 - Bildungswissenschaften Sachunterricht, naturwissenschaftliche Ausrichtung 0 - Bildungswissenschaften Textil und Mode 0 - Sustainable Energy - Development X 20 Sustainable Energy - Engineering X 20 Sustainable Energy - Transition X 20 International Management mit dänischer Sprachausrichtung 0 X Sozialwissenschaften: Social and Political Change 0 X Transformationsstudien X 0 Transkulturelle Europastudien: Sprachen, Kulturen, Interaktionen 0 XLegende:x = Studiengang wird nicht angeboten- = keine Zulassungszahlb) Höhere SemesterFür alle nachstehenden Studiengänge im Rahmen der frei werdenden Studienplätze:Lehramt an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, berufsbildenden und beruflichen Schulen sowie Lehramt Sonderpädagogik (alle Fächer) Für die unter Buchstabe a aufgeführten Studiengänge 4. Fachhochschulena) Studienanfängerinnen und Studienanfänger Studiengang Abschluss: Bachelor (B), Master (M) HS Flensburg FH Kiel TH Lübeck FH Westküste Architektur (B) X 0 - X Architektur (M) X X 0 X Bauingenieurwesen (B) X 0 38 X Bauingenieurwesen (M) X X 22 X Betriebswirtschaftslehre (B) - 87 0 - Betriebswirtschaftslehre online (B) X 24 X X Betriebswirtschaft (M) (konsekutiv) X X 0 X Betriebswirtschaftslehre (M) (nicht konsekutiv) X 16 X X Film & Media Arts (B) 0 X X X Financial Accounting, Controlling and Taxation (M) X 15 X X Informationstechnologie und Design (B) X X 0 X Informatik (B) X 0 X X Kindheitspädagogik (Ba) X 0 X X Klinische Sozialarbeit (M) X 0 X X Leitung und Innovation in Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik (M) X 0 X X Mechanical Engineering (M) X X 15 X Medieningenieur (B) X 0 X X Multimedia Production (B) X 0 X X Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation (B) X 0 X X Soziale Arbeit (B) X 120 X X Soziale Arbeit (B) online X 30 X X Stadtplanung (B) X X 0 X Stadtplanung (M) X X 0 X Wind Energy Engineering (M) 20 X X X Wirtschaftsinformatik (B) - 0 X X Wirtschaftsingenieurwesen online (B) X X 0 X Wirtschaftsingenieurwesen (M) X - 15 X Wirtschaftspsychologie (M) X X X 0Legende:x = der Studiengang wird nicht angeboten- = keine Zulassungszahlb) Höhere SemesterFür die unter Buchstabe a aufgeführten Studiengänge wird die Zulassungszahl für das Sommersemester 2025 im Rahmen der frei werdenden Studienplätze festgesetzt.
Frei werdende Studienplätze
§ 2 Frei werdende Studienplätze(1) Die Zahl der frei werdenden Studienplätze wird nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 bestimmt.(2) Ist für das betreffende Eingangssemester ein Auswahlverfahren eingeführt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach der für das Eingangssemester ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität.(3) Ist die Zulassungszahl des jeweiligen Eingangssemesters unter Einbeziehung einer Schwundquote nach § 17 der Hochschulzulassungsverordnung vom 4. Dezember 2019 (NBl. HS MBWK Schl.-H. S. 56), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Juli 2023 (NBl. HS MBWFK Schl.-H. S. 22), ermittelt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach Nummer 1 unter Berücksichtigung dieser Schwundquote.(4) Für das erste klinische Fachsemester im Studiengang Humanmedizin bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze in der Weise, dass im Wintersemester alle an der jeweiligen Hochschule für den Studiengang Humanmedizin eingeschriebenen Studierenden zugelassen werden, die den ersten Abschnitt der ärztlichen Staatsprüfung im vorangegangenen Sommersemester bestanden haben; im folgenden Sommersemester werden diejenigen an der jeweiligen Hochschule eingeschriebenen Studierenden zugelassen, die im vorangegangenen Wintersemester die Prüfung bestanden haben; anschließend noch freie Studienplätze bestimmen sich nach der für das erste klinische Fachsemester gemäß Abschnitt 2 und 3 des ersten Teils der Hochschulzulassungsverordnung ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität.
Erhöhung der Zulassungszahl zum Sommersemester
§ 3 Erhöhung der Zulassungszahl zum SommersemesterAn der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an den Fachhochschulen erhöht sich die Zulassungszahl für das erste Fachsemester in denjenigen Studiengängen, die auch im Sommersemester 2025 Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufnehmen, jeweils um die Zahl der im Wintersemester 2024/2025 für das erste Fachsemester frei gebliebenen Studienplätze.
Frei gebliebene Studienplätze
§ 4 Frei gebliebene StudienplätzeSoweit im Laufe des Vergabeverfahrens Studienplätze frei bleiben, werden sie den anderen Studiengängen derselben Lehreinheit nach dem Maßstab der jeweiligen Curricular- oder Curricularnormwerte hinzugerechnet.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
§ 5 Inkrafttreten; AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.