Landesverordnung zur Übertragung der Aufgabendurchführung nach dem Gesetz zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WohngeldÜVO) Vom 5. April 2005*
- Ausfertigungsdatum:
- 05.04.2005
- Fundstelle:
- GVOBl. 2005, 230
§ 2Diese Verordnung tritt am 2. Mai 2005 in Kraft.
Aufgrund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung des Wohngeldgesetzes vom 14. Dezember 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 484) verordnet das Innenministerium:
§ 1Dem Kreis Schleswig-Flensburg wird die Durchführung der Bewilligung, Auszahlung, Entziehung und Rückforderung von Miet- und Lastenzuschüssen (Wohngeld) für die dem Kreis Schleswig-Flensburg angehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am 2. Mai 2005 in Kraft. Sie tritt am 30. April 2010 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.