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title: "WiPrVersorgStVtrInkrBek SH — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999 Vom 10. Mai 1999"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
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updated: "2026-05-13T18:59:09+00:00"
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# WiPrVersorgStVtrInkrBek SH — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999 Vom 10. Mai 1999

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 10.05.1999
*Fundstelle:* GVOBl. 1999, 141


### Eingangsformel WiPrVersorgStVtrInkrBek

Bekanntmachung: Nachdem die letzte der von den Ländern ausgefertigten Ratifizierungsurkunden im April 1999 bei dem Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer - und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen am 6. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 7) gemäß seinem Artikel 8 Abs. 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

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— Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999 Vom 10. Mai 1999
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WiPrVersorgStVtrInkrBekSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
