WiPrVersorgStVtrInkrBek SH · Schleswig-Holstein

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999 Vom 10. Mai 1999

Ausfertigungsdatum:
10.05.1999
Fundstelle:
GVOBl. 1999, 141
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WiPrVersorgStVtrInkrBek

Bekanntmachung: Nachdem die letzte der von den Ländern ausgefertigten Ratifizierungsurkunden im April 1999 bei dem Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer - und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen am 6. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 7) gemäß seinem Artikel 8 Abs. 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.