Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vom 12. September 1989
- Ausfertigungsdatum:
- 12.09.1989
- Fundstelle:
- GVOBl. 1989 109
§ 1 Zuständige Behörde (Kartellbehörde) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. September 2002 (BGBl. I S. 3448, 3670), ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.
Aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.