Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit der Wasserschutzpolizeidienststellen Vom 30. März 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 30.03.2005
- Fundstelle:
- GVOBl. 2005, 217
Aufgrund des § 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Polizeiorganisationsgesetzes vom 12. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 408) verordnet das Innenministerium:
Binnengewässer
§ 1 BinnengewässerDie Wasserschutzpolizeireviere und ihre nachgeordneten Dienststellen haben die ihnen übertragenen Aufgaben außer in den Küstengewässern, Häfen und auf den Wasserstraßen auf folgenden Binnengewässern in den Bezirken der Polizeidirektionen gemäß § 4 Abs. 1 des Polizeiorganisationsgesetzes durchzuführen: 1. das Wasserschutzpolizeirevier Flensburg mit nachgeordneten Dienststellen im Bezirk der Polizeidirektion Flensburg für: a) Haddebyer Noor,b) Langballigau von der Straßenbrücke K 97 bis zur Ostsee, c) Selker Noor, 2. das Wasserschutzpolizeirevier Husum mit nachgeordneten Dienststellen im Bezirk der Polizeidirektion Husum für: a) Treene-Polder-Kanal zwischen Straßenbrücke K 22 und Treene, b) Treene zwischen Hollingstedt und Holzkate, 3. das Wasserschutzpolizeirevier Brunsbüttel mit nachgeordneten Dienststellen a) im Bezirk der Polizeidirektion Itzehoe für: aa)Bramau von Wrist bis zur Stör, bb)Kremper Au von Borsfleth bis zur Stör, cc)Rhin vom Glückstädter Hafen bis zur Eisenbahnbrücke, dd)Schwarzwasser vom Glückstädter Hafen bis zur Straßenbrücke B 431, ee)Stör zwischen der Grenze der Seeschifffahrtsstraße bis Willenscharen b) im Bezirk der Polizeidirektion Bad Segeberg für: aa)Krückau zwischen der Grenze der Seeschifffahrtsstraße bis 2 km flussabwärts, bb)Pinnau zwischen der Grenze der Seeschifffahrtsstraße bis 2 km flussabwärts, cc)Wedeler Au von Wedel, Stocksbrücke, bis zur Elbe. 4. das Wasserschutzpolizeirevier Lübeck-Travemünde mit nachgeordneten Dienststellen a) im Bezirk der Polizeidirektion Lübeck für: aa)Binnengewässer Neustadt in Holstein, bb)Trave von der Einmündung Kanaltrave bis zur Stadtgrenze Lübeck, cc)Wakenitz von Falkendamm bis zur Stadtgrenze Lübeck, b) im Bezirk der Polizeidirektion Ratzeburg für: aa)Güster Seen,bb)Ratzeburger See mit Domsee, Küchensee und Kleiner Küchensee, cc)Trave von Bad Oldesloe bis zur Stadtgrenze Lübeck, dd)Wakenitz von der Stadtgrenze Lübeck bis Rothenhusen, ee)Ziegelsee, Stadtsee und Schulsee in Mölln.
Helgoland
§ 2 HelgolandDas Wasserschutzpolizeirevier Husum nimmt die ihm übertragenen Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Helgoland wahr.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Mai 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit der Wasserschutzpolizeidirektion Schleswig-Holstein vom 3. Februar 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 67)*) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.