WasSchPolDirAuflV SH · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Auflösung der Wasserschutzpolizeidirektion Schleswig-Holstein Vom 30. März 2005

Ausfertigungsdatum:
30.03.2005
Fundstelle:
GVOBl. 2005, 216
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WasSchPolDirAuflV

Aufgrund des § 13 Abs. 1 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) vom 12. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 408) verordnet das Innenministerium:

§ 1

§ 1(1) Die Wasserschutzpolizeidirektion Schleswig-Holstein gemäß § 6 des Polizeiorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 158) wird aufgelöst. (2) Die Wasserschutzpolizeireviere und ihre nachgeordneten Dienststellen werden gemäß § 2 Abs. 3 POG unmittelbar dem Landespolizeiamt nachgeordnet.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2005 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.